- Der Mieter ist für den richtigen Komfort und Setup vor der Abreise verantwortlich und er hat sicherzustellen, dass sich das ausgegebene Equipment (Fahrrad, Helm, Werkzeug, etc.) in einem guten Zustand befindet
- Der Mieter hat für einen materialschonenden und sorgfältigen Umgang mit dem Equipment zu sorgen. Sprünge über Objekte, Bremsspuren, das Fallenlassen der Ausrüstung, etc. ist nicht gestattet
- Bei Verlust oder Beschädigung des Equipments während der Dauer der Miete, werden dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. ( z.B. Arbeits-,Liefer- und Ersatzteilkosten)
- Der Mieter bestätigt hiermit, dass er/sie sich der Risiken beim Biken auf der Straße und im Gelände bewusst ist
- Der Konsum von Alkohol oder Drogen vor und während der Tour ist nicht erlaubt.
- Der Mieter bestätigt hiermit, dass er/sie körperlich sowie geistig in der Lage ist, ein Mountainbike zu fahren
- Für Minderjährige (16-18 Jahre) ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.
- Es erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises bei Ausfall von Equipment, bei einem Unfall oder Pannen
- Der Mieter ist mit dem Reifenpannen-Reparaturset vertraut.
- Es ist nicht erlaubt, das Fahrrad an Dritte weiterzugeben bzw. zu verleihen
- Es ist nicht erlaubt, das Fahrrad am Strand zu fahren oder zu schieben. Meer-/ Salz-sprüh muss gemieden werden.
- Ist das Fahrrad unbeaufsichtigt, muss es an einen festen, fix verankerten Gegenstand angekettet werden. Lose Gegenstände wie Satteltaschen, Pumpen, Helme, etc. müssen ebenfalls versperrt oder mitgenommen werden. Im Falle eines Diebstahles oder Beschädigungen wird der Neupreis dem Mieter in Rechnung gestellt
- Wenn möglich ist das Fahrrad über Nacht im Hotelzimmer zu versperren (bei mehrtägiger Miete). Alternativ muss das Fahrrad an einem sicheren Ort, an einen festen Gegenstand gekettet und gegen Diebstahl gesichert werden. Die Räder sind nicht für das Nacht-Fahren ausgerüstet
- Das Fahrrad darf nicht auf der Bremsscheibe oder auf dem hinteren Kettenwerfer (hinten rechts) abgelegt werden
- Der Mieter ist für sich selbst Verantwortlich und ist sich der Gefahren, die das Mountainbiken mit sich bringt, bewusst. Dies beinhaltet die sachgemäße Verwendung der Ausrüstung, Verhalten im Verkehr/Gelände,etc.
- Es liegt in der Verantwortung des Mieters, etwaige Unklarheiten vor der Abfahrt mit dem Vermieter zu klären.
- Der bezahlte Betrag für ausgeliehenes Equipment wird nicht zurückerstattet
- Es liegt in der Verantwortung der Mieters, das Fahrrad vor 19.00 Uhr zurück zu bringen, da ansonsten eine Verzugszahlung eingezogen wird.
- Der Mietpreis wird im Voraus bezahlt.
- Wird das Fahrrad vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben, gibt es keine Rückerstattung des Mietpreises
- Das Unternehmen Kos Bike Activities haftet nicht für den Verlust/Beschädigung am Eigentum oder Verletzungen/Tod der Teilnehmer. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko
- Der Gerichtsstand ist Griechenland. Alle Steitigkeiten werden nach Griechischem Recht geregelt.
Anzahlung: € ________ Bezahlt (zurückerstattet bei Rückgabe der gesamten
Ausrüstung in guten Ordnung)
Leihgebühr € ________
Gesamt: € ________
Datum: ___/___/___ Unterschrift: __________________________________