• Der  Mieter ist für den richtigen Komfort und Setup vor der Abreise   verantwortlich und er hat sicherzustellen, dass sich das ausgegebene   Equipment (Fahrrad, Helm, Werkzeug, etc.) in einem guten Zustand befindet
  • Der   Mieter hat für einen materialschonenden und sorgfältigen Umgang mit dem   Equipment zu sorgen. Sprünge über Objekte, Bremsspuren, das Fallenlassen      der Ausrüstung, etc. ist nicht gestattet
  • Bei   Verlust oder Beschädigung des Equipments während der Dauer der Miete,  werden dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. ( z.B.  Arbeits-,Liefer- und Ersatzteilkosten)
  • Der  Mieter bestätigt hiermit, dass er/sie sich der Risiken beim Biken auf der  Straße und im Gelände bewusst ist
  • Der  Konsum von Alkohol oder Drogen vor und während der Tour ist nicht erlaubt.
  • Der  Mieter bestätigt hiermit, dass er/sie körperlich sowie geistig in der Lage  ist, ein Mountainbike zu fahren
  • Für  Minderjährige (16-18 Jahre) ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern  erforderlich.
  • Es  erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises bei Ausfall von Equipment,   bei einem Unfall oder Pannen
  • Der  Mieter ist mit dem Reifenpannen-Reparaturset vertraut.
  • Es  ist nicht erlaubt, das Fahrrad an Dritte weiterzugeben bzw. zu verleihen
  • Es  ist nicht erlaubt, das Fahrrad am Strand zu fahren oder zu schieben.   Meer-/ Salz-sprüh muss gemieden werden.
  • Ist  das Fahrrad unbeaufsichtigt, muss es an einen festen, fix verankerten  Gegenstand angekettet werden. Lose Gegenstände wie Satteltaschen, Pumpen,      Helme, etc. müssen ebenfalls versperrt oder mitgenommen werden. Im Falle eines Diebstahles oder Beschädigungen wird der Neupreis dem Mieter in      Rechnung gestellt
  • Wenn   möglich ist das Fahrrad über Nacht im Hotelzimmer zu versperren (bei mehrtägiger Miete). Alternativ muss das Fahrrad an einem sicheren Ort, an      einen festen Gegenstand gekettet und gegen Diebstahl gesichert werden. Die  Räder sind nicht für das Nacht-Fahren ausgerüstet
  • Das  Fahrrad darf nicht auf der Bremsscheibe oder auf dem hinteren Kettenwerfer  (hinten rechts) abgelegt werden
  • Der  Mieter ist für sich selbst Verantwortlich und ist sich der Gefahren, die  das Mountainbiken mit sich bringt, bewusst. Dies beinhaltet die sachgemäße      Verwendung der Ausrüstung, Verhalten im Verkehr/Gelände,etc.
  • Es   liegt in der Verantwortung des Mieters, etwaige Unklarheiten vor der   Abfahrt mit dem Vermieter zu klären.
  • Der   bezahlte Betrag für ausgeliehenes Equipment wird nicht zurückerstattet
  • Es   liegt in der Verantwortung der Mieters, das Fahrrad vor 19.00 Uhr zurück  zu bringen, da ansonsten eine Verzugszahlung eingezogen wird.
  • Der  Mietpreis wird im Voraus bezahlt.
  • Wird  das Fahrrad vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben, gibt es keine   Rückerstattung des Mietpreises
  • Das  Unternehmen Kos Bike Activities haftet nicht für den Verlust/Beschädigung  am Eigentum oder Verletzungen/Tod der Teilnehmer. Die Teilnahme erfolgt      auf eigenes Risiko
  • Der  Gerichtsstand ist Griechenland. Alle Steitigkeiten werden nach   Griechischem Recht geregelt.

 

Anzahlung:      € ________     Bezahlt   (zurückerstattet bei Rückgabe der gesamten

Ausrüstung in guten Ordnung)

Leihgebühr      € ________

Gesamt:           € ________

Datum:                        ___/___/___    Unterschrift: __________________________________

 

 

 
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